Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson - Pflege eines pflegebedürftigen EU-Ausländers im deutschen Inland bei Bezug von Leistungen der Sachleistungsaushilfe - Verfassungsmäßigkeit
KI-Zusammenfassung
Die übermittelte Eingabe enthält nur Metadaten (Aktenzeichen, Gericht, Datum) und den Gegenstand (Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen; Pflege eines EU-Ausländers im Inland bei Bezug von Sachleistungen; Verfassungsmäßigkeit). Ohne Tenor und Entscheidungsgründe lassen sich keine verallgemeinerbaren Rechtssätze, fundierte Zusammenfassung oder Ergebnisbestimmung erstellen. Bitte reichen Sie den vollständigen Urteilstext (Tenor und Gründe) nach.
Ausgang: Entscheidungstext (Tenor und Gründe) nicht übermittelt; Ergebnis kann nicht verlässlich bestimmt werden
Vorinstanzen
vorgehend SG Mainz, 6. Juli 2021, Az: S 8 R 341/18, Gerichtsbescheid
vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2023, Az: L 6 R 152/21, Urteil