Markenbeschwerdeverfahren "YÖREM(Wort-Bildmarke)/YÖRE" – klangliche Verwechslungsgefahr -
KI-Zusammenfassung
Die Beschwerde des Markeninhabers betrifft die mögliche Verwechslungsgefahr zwischen der Wort‑Bildmarke YÖREM und der Wortmarke YÖRE. Zentrale Rechtsfrage ist, ob eine klangliche Ähnlichkeit vorliegt, die beim relevanten Verkehr zu Verwechslungen führen kann. Das BPatG prüft dabei insbesondere den Gesamteindruck, die Bedeutung des Wortbestandteils und Aussprachevarianten. Im vorliegenden Auszug ist der konkrete Entscheidungs‑ausgang nicht enthalten.
Ausgang: Auszug enthält keinen Hinweis auf das konkrete Urteilsergebnis; Gegenstand ist die Prüfung klanglicher Verwechslungsgefahr zwischen YÖREM und YÖRE.
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach dem Markenrecht ist die klangliche Ähnlichkeit ein maßgeblicher Bestandteil der Gesamtwürdigung.
Der Gesamteindruck einer Wort‑Bildmarke ist unter besonderer Berücksichtigung des dominierenden Wortbestandteils zu beurteilen.
Bei der Beurteilung der Hörverwechslungsgefahr sind übliche Aussprachevarianten und die Wahrnehmung des durchschnittlichen Verkehrskreises zu berücksichtigen.
Die bloße Übereinstimmung oder Ähnlichkeit eines Wortstamms begründet nicht automatisch Verwechslungsgefahr; entscheidend ist die Gesamtwahrnehmung einschließlich grafischer Elemente.
Grafische oder gestalterische Elemente vermindern die klangliche Prägung nur insoweit, als sie vom Verkehr regelmäßig wahrgenommen und als unterscheidungsprägend angesehen werden.
Zitiert von (2)
2 zustimmend