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BGH·VII ZR 77/23·17.01.2024

Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Kläger legten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OLG Frankfurt ein. Der BGH hat die Beschwerde zurückgewiesen. Eine Begründung wurde gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO unterlassen, weil sie nicht zur Klärung der Zulassungsvoraussetzungen beitragen würde. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens; Gegenstandswert bis 45.000 €.

Ausgang: Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen; Begründung unterbleibt; Kläger tragen die Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entscheidet der Bundesgerichtshof; er weist die Beschwerde zurück, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen.

2

Der Bundesgerichtshof kann nach § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO von einer Begründung des Beschlusses absehen, wenn eine Begründung nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen.

3

Erfolglosigkeit der Beschwerde führt zur Kostentragung durch den unterlegenen Beschwerdeführer gemäß § 97 Abs. 1 ZPO.

4

Bei Entscheidungen über die Nichtzulassung der Revision kann das Gericht einen Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren festsetzen.

Relevante Normen
§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO§ 97 Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend OLG Frankfurt, 9. Januar 2023, Az: 29 U 176/20, Urteil

vorgehend LG Frankfurt, 25. August 2020, Az: 2-31 O 171/19

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Januar 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: bis 45.000 €

Pamp Halfmeier Kartzke

Jurgeleit Sacher