Festsetzung des Streitwerts bei Rahmenvertrag auf 2 Mio. €
KI-Zusammenfassung
Der BGH setzt den Streitwert für das Revisionsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 2 Mio. € und ändert damit einen Beschluss des OLG München. Grundlage sind §§ 47, 48, 63 GKG i.V.m. § 3 ZPO. Ausschlaggebend war die wirtschaftliche Bedeutung des Gesamtvertrags als Rahmenvertrag und die Erwartung zahlreicher künftiger Einzelverträge. Vor diesem Hintergrund erscheint der hohe Streitwert angemessen.
Ausgang: Festsetzung des Streitwerts für Revisions- und erstinstanzliches Verfahren jeweils auf 2 Mio. €
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Festsetzung des Streitwerts nach den für Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften (GKG i.V.m. ZPO) ist die wirtschaftliche Bedeutung des zugrundeliegenden Gesamtvertrags zu berücksichtigen.
Ergibt sich aus einem Rahmenvertrag die Erwartung, dass auf seiner Grundlage eine erhebliche Anzahl von Einzelverträgen abgeschlossen wird, kann dies einen höheren Streitwert rechtfertigen.
Die Bestimmung des Streitwerts für Revisions- und erstinstanzliche Verfahren richtet sich nach §§ 47, 48, 63 GKG i.V.m. § 3 ZPO; derselbe Streitwert kann für mehrere Instanzen festgesetzt werden, soweit die wirtschaftliche Bedeutung gleich ist.
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 25. Juli 2024, Az: I ZR 27/23, Urteil
vorgehend OLG München, 3. März 2023, Az: 38 Sch 61/21 WG, Urteil
nachgehend BGH, 25. Juli 2024, Az: I ZR 27/23, Urteil
Tenor
Der Streitwert für das Revisionsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren - insoweit in Abänderung des in das Urteil aufgenommenen Beschlusses des 38. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 3. März 2023 - wird jeweils auf 2 Mio. € festgesetzt.
Gründe
Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO. Die festgesetzte Höhe erscheint mit Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Gesamtvertrags als Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage voraussichtlich eine erhebliche Anzahl von Einzelverträgen abgeschlossen werden wird, angemessen.
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