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BGH·6 StR 155/23·16.05.2023

Revision verworfen: Bestätigung der Verurteilung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen

StrafrechtAllgemeines StrafrechtKörperverletzungsdelikte / Misshandlung von SchutzbefohlenenVerworfen

KI-Zusammenfassung

Die Angeklagte legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 12.12.2022 ein, in dem sie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt wurde. Der zentrale Prüfungsgegenstand war die Nachprüfung der Feststellungen und rechtlichen Würdigung der Vorinstanz. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet und bestätigt die Verurteilung wegen zweier tateinheitlicher Fälle. Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beschwerdeführerin.

Ausgang: Revision gegen das Urteil des LG Verden als unbegründet verworfen; Verurteilung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen bestätigt

Abstrakte Rechtssätze

1

Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet, wenn die vorgebrachten Rügen die Feststellungen oder die rechtliche Bewertung der Vorinstanz nicht als rechtsfehlerhaft belegen; dadurch bleibt das Urteil der Vorinstanz bestehen.

2

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen kann in mehreren tateinheitlichen Fällen verwirklicht sein; jede tateinheitliche Tat kann gesondert zur Verurteilung führen, sofern die jeweiligen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

3

Wird eine Revision verworfen, sind die Kosten des Rechtsmittels regelmäßig vom Beschwerdeführer zu tragen.

Vorinstanzen

vorgehend LG Verden, 12. Dezember 2022, Az: 3 KLs 9/22

Tenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 12. Dezember 2022 wird aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sie der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Sander Feilcke Wenske Fritsche von Schmettau