Revisionen verworfen; Tenorklarstellung und Feststellung weiterer versuchter Betrugsfälle
KI-Zusammenfassung
Der BGH verwirft die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des LG Kiel vom 13.03.2024, nimmt jedoch eine Tenorkorrektur vor: die versehentlich erneut verhängten Einzelstrafen für Tat 11 entfallen. Zugleich stellt der BGH fest, dass die Angeklagten wegen versuchten Betrugs in 13 weiteren Fällen schuldig sind und legt unter Einbeziehung früherer Strafen die Gesamtfreiheitsstrafen fest (C.B.H.: 3 J. 2 M.; O.H.: 2 J., zur Bewährung). Jeder Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Ausgang: Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des LG Kiel verworfen; Tenorklarstellung und Festlegung der Gesamtstrafen (ein Teilstreichung versehentlich verhängter Einzelstrafen).
Abstrakte Rechtssätze
Das Revisionsgericht kann eine Revision verwerfen und zugleich den Tenor des angefochtenen Urteils berichtigen, indem es versehentlich bzw. unrichtig verhängte Einzelstrafen entfallen lässt.
Zur Klarstellung des Urteils kann das Revisionsgericht ergänzende Feststellungen in den Tenor aufnehmen und die Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung bereits rechtskräftiger Strafen anordnen.
Bei Aufnahme weiterer Verurteilungen in den Tenor müssen die dafür erforderlichen tatrechtlichen Feststellungen tragfähig begründet sein.
Grundsatz: Jeder Rechtsmittelführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
Vorinstanzen
vorgehend LG Kiel, 13. März 2024, Az: 3 KLs 597 Js 18481/20 (3), Urteil
vorgehend BGH, 8. Dezember 2021, Az: 5 StR 236/21, Urteil
vorgehend LG Kiel, 10. Februar 2021, Az: 5 KLs 597 Js 18481/20, Urteil
Tenor
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 13. März 2024 werden mit der Maßgabe verworfen, dass die jeweils für Tat 11 versehentlich erneut verhängten Einzelstrafen entfallen (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Das genannte Urteil wird im Tenor dahingehend klargestellt, dass die Angeklagten zusätzlich zu den bereits rechtskräftigen Einzelstrafen wegen versuchten Betruges aus dem Urteil des Landgerichts Kiel vom 10. Februar 2021 des versuchten Betruges in 13 weiteren Fällen schuldig und die Angeklagten unter Einbeziehung der Strafen aus dem genannten Urteil wie folgt verurteilt sind: der Angeklagte C. B. H. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten und die Angeklagte O. H. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Cirener Gericke Mosbacher
von Häfen Werner