Aufhebung des Senatsbeschlusses – ergänzendes rechtliches Gehör gewährt
KI-Zusammenfassung
Der BGH hebt seinen Beschluss vom 24. September 2024 auf und versetzt das Verfahren in den Zustand vor diesem Beschluss zurück. Dem Angeklagten wird ergänzendes rechtliches Gehör gewährt; er erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2024. Nach Ablauf der Frist wird in der Sache erneut entschieden.
Ausgang: Senatsbeschluss aufgehoben; Verfahren zurückversetzt und ergänzendes rechtliches Gehör mit Stellungnahmefrist bis 16.12.2024 gewährt
Abstrakte Rechtssätze
Ein Beschluss, der ohne abschließende Gewährung des rechtlichen Gehörs erlassen wurde, kann aufgehoben und das Verfahren in die Lage vor Erlass des Beschlusses zurückversetzt werden.
Ergänzendes rechtliches Gehör kann durch Gewährung einer Frist zur schriftlichen Stellungnahme gewährt werden.
Nach Gewährung ergänzenden Gehörs ist das Gericht gehalten, nach Ablauf der Stellungnahmefrist erneut über die Sache zu entscheiden.
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 24. September 2024, Az: 5 StR 302/24, Beschluss
vorgehend LG Hamburg, 4. Dezember 2023, Az: 612 KLs 5/23
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 24. September 2024 wird aufgehoben und das Verfahren in die Lage zurückversetzt, die vor dem Erlass dieses Beschlusses bestand.
Dem Angeklagten wird ergänzendes rechtliches Gehör gewährt. Er erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2024.
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist wird in der Sache erneut entschieden werden.
Cirener Gericke Köhler
Resch von Häfen