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BGH·2 ARs 166/21, 2 ARs 173/21, 2 ARs 203/21, 2 ARs 277/21, 2 ARs 278/21, 2 ARs 299/21, 2 ARs 300/21, 2 ARs 302/21, 2 ARs 314/21, 2 ARs 40/22, 2 ARs 51/22, 2 ARs 137/22, 2 ARs 138/22, 2 ARs 188/22, 2 ARs 364/22·10.10.2023

Verbindung mehrerer Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung – 2 ARs 166/21 führt

VerfahrensrechtZivilprozessrechtVerfahrenszusammenführungSonstig

KI-Zusammenfassung

Der Beschwerdeführer wendet sich mit einer Vielzahl von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte. Der Bundesgerichtshof ordnet die Verbindung der genannten Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung an, weil sie in persönlichem und sachlichem Zusammenhang stehen. Das Verfahren 2 ARs 166/21 wird als führendes Verfahren bestimmt.

Ausgang: Verbindung mehrerer Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung angeordnet; 2 ARs 166/21 als führendes Verfahren bestimmt

Abstrakte Rechtssätze

1

Mehrere Verfahren können zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden, wenn zwischen ihnen ein persönlicher und ein sachlicher Zusammenhang besteht.

2

Die Anordnung der Verbindung dient der einheitlichen und wirtschaftlichen Entscheidung zusammenhängender Rechtsbehelfe und kann vom entscheidenden Gericht getroffen werden.

3

Bei verbundenen Verfahren ist ein führendes Verfahren zu bestimmen, das der gemeinsamen Entscheidung zugrunde liegt.

4

Die Prüfung der Verbindung beschränkt sich auf das Vorliegen der Verbindungsgründe (persönlicher und sachlicher Zusammenhang) und ersetzt keine materielle Prüfung der jeweiligen Streitpunkte.

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 10. Oktober 2023, Az: 2 ARs 166/21, Beschluss

nachgehend BGH, 10. Oktober 2023, Az: 2 ARs 166/21, Beschluss

Tenor

Die Verfahren 2 ARs 166/21, 2 ARs 173/21, 2 ARs 203/21, 2 ARs 277/21, 2 ARs 278/21, 2 ARs 299/21, 2 ARs 300/21, 2 ARs 302/21, 2 ARs 314/21, 2 ARs 40/22, 2 ARs 51/22, 2 ARs 137/22, 2 ARs 138/22, 2 ARs 188/22 und 2 ARs 364/22 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden. Das Verfahren 2 ARs 166/21 führt.

Gründe

1

Der Beschwerdeführer wendet sich mit einer Vielzahl von Rechtsbehelfen gegen verschiedene Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart, Bamberg und Hamm. Diese sind miteinander zur Entscheidung zu verbinden. Sie stehen in einem persönlichen und sachlichen Zusammenhang.

ApplSchmidt
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