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BFH·X B 127/09·08.06.2010

Parallelentscheidung ohne Text

SteuerrechtAllgemeines SteuerrechtVerfahrensrecht des SteuerrechtsSonstig

KI-Zusammenfassung

Vorliegend handelt es sich um eine Parallelentscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen X B 127/09, Beschluss vom 8.6.2010); der vollständige Entscheidungstext wurde nicht übermittelt. Mangels Text sind Sachverhalt, rechtsgeschäftliche und rechtliche Begründungen sowie der Tenor nicht ersichtlich. Deshalb ist eine inhaltliche Analyse und Herleitung abstrakter Rechtssätze nicht möglich. Die Metadaten nennen das FG Nürnberg (6 K 267/2007) als Vorinstanz; für eine vollständige Erschließung ist der Volltext erforderlich.

Ausgang: Beschluss bekannt (8.6.2010), inhaltlicher Ausgang kann mangels vorliegendem Entscheidungstext nicht bestimmt werden

Abstrakte Rechtssätze

1

Aus einem nicht vorgelegten Entscheidungenstext lassen sich keine abstrakten, verallgemeinerbaren Rechtssätze ableiten.

2

Fehlt der Entscheidungs- bzw. Begründungstext, sind sachverhalts- und normbezogene Subsummationen spekulativ und daher nicht zu verwenden.

3

Für die Bildung verbindlicher Leitsätze ist der vollständige Tenor sowie die Entscheidungsbegründung erforderlich; Metadaten allein genügen hierfür nicht.

Vorinstanzen

vorgehend FG Nürnberg, 18. Juni 2009, Az: 6 K 267/2007, Urteil