Grundsteuerbefreiung bei Verpachtung und Rückanpachtung eines für Rundfunkzwecke genutzten Grundstücks
KI-Zusammenfassung
Es sind nur Metadaten des BFH‑Urteils II R 11/11 (30.1.2013) übermittelt; der Volltext fehlt. Streitgegenstand ist, ob ein für Rundfunkzwecke genutztes Grundstück bei Verpachtung bzw. Rückanpachtung die Grundsteuerbefreiung behält. Konkrete Leitsätze und das konkrete Urteilsergebnis lassen sich aus dem Auszug nicht verlässlich rekonstruieren. Nachfolgend werden daher nur typischerweise relevante Rechtsgrundsätze zusammengefasst.
Ausgang: Volltext der Entscheidung nicht übermittelt; konkreter Tenor/Entscheidungsausgang anhand des Auszugs nicht bestimmbar
Abstrakte Rechtssätze
Ein Grundstück ist nur dann von der Grundsteuer befreit, wenn es tatsächlich und dauerhaft dem begünstigten (hier: Rundfunk-) Zweck dient.
Die Verpachtung eines Grundstücks führt nicht automatisch zum Wegfall einer Befreiung, sofern der Pächter das Grundstück weiterhin dem begünstigten Zweck entsprechend nutzt.
Bei Rückanpachtung (Lease‑back) ist auf die tatsächliche Zweckverwirklichung und nicht nur auf die formale Vertragsgestaltung abzustellen; eine reine Vertragsumgehung kann die Befreiung entfallen lassen.
Die Darlegungs‑ und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerbefreiung liegt beim Steuerpflichtigen beziehungsweise Antragsteller.