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BFH·I R 83/10·30.11.2011

Bildung von Rückstellungen betreffend rechtlich noch nicht bestehender Verbindlichkeiten

SteuerrechtBilanzsteuerrechtRückstellungsrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Nur Metadaten liegen vor: BFH-Beschluss I R 83/10 vom 30.11.2011 zum Thema Bildung von Rückstellungen für rechtlich noch nicht bestehende Verbindlichkeiten. Der konkrete Entscheidungstext wurde nicht übermittelt. Aus dem Aktenzeichen und dem Titel lässt sich der Prüfgegenstand erkennen, nicht jedoch das prozessuale oder materielle Ergebnis.

Ausgang: Volltext der Entscheidung fehlt; konkretes Ergebnis der Entscheidung aus den vorliegenden Metadaten nicht bestimmbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Soweit sich aus der Titulierung ableiten lässt, behandelt die Entscheidung die Voraussetzungen für die steuerlich und bilanziell zulässige Bildung von Rückstellungen für künftig eintretende, rechtlich noch nicht bestehende Verpflichtungen.

2

Für die Bildung von Rückstellungen ist regelmäßig eine hinreichend bestimmte Verpflichtungsgrundlage bzw. ein wahrscheinlicher Leistungsanfall erforderlich; rein hypothetische oder unsichere Ereignisse genügen nicht.

3

Die Abgrenzung zwischen bilanzieller Vorsorge und nicht bilanzierten Eventualverbindlichkeiten ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen.

4

Ohne Volltext sind konkrete Auslegungsfragen und die Anwendung einschlägiger Normen (HGB, EStG/AO) sowie das konkrete Ergebnis des Senats nicht feststellbar.

Zitiert von (3)

3 zustimmend

Relevante Normen
§ 249 Abs 1 S 1 HGB§ 252 Abs 1 Nr 4 HGB§ 5 Abs 1 S 1 EStG 2002