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BAG·9 AZR 665/13·03.06.2014

Revision gegen LArbG-Urteil zurückgewiesen – BAG 9 AZR 665/13

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtVerfahrensrechtzurückgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (16 Sa 1637/12) wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. Die Klägerin wurde zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Weitere Entscheidungsgründe wurden nicht ausgeführt.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LArbG Berlin‑Brandenburg zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesarbeitsgericht kann eine gegen ein Landesarbeitsgerichts-Urteil gerichtete Revision zurückweisen.

2

Das Gericht kann in derselben Entscheidung eine Kostenentscheidung treffen und die unterliegende Partei zur Tragung der Kosten der Revision verpflichten.

3

Parteien können nach § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dies wird in der Entscheidung vermerkt.

Zitiert von (1)

1 zustimmend

Relevante Normen
§ 313a Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Brandenburg, 11. Juli 2012, Az: 3 Ca 247/12, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 16. April 2013, Az: 16 Sa 1637/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Brühler Krasshöfer Klose Faltyn Neumann-Redlin