Berufung/Revision: Anspruch auf drei Tage Ersatzurlaub aus 2012 teilweise stattgegeben
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin verlangte Ersatzurlaub für das Jahr 2012. Das BAG hob die Entscheidung des Hessischen LAG teilweise auf und änderte das Urteil des ArbG Gießen teilweise: Die Beklagte wird zur Gewährung von drei Tagen Ersatzurlaub für 2012 verurteilt. Die Gerichtskosten wurden anteilig verteilt; die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 313a ZPO).
Ausgang: Revision und Berufung der Klägerin teilweise stattgegeben; Klägerin erhält drei Tage Ersatzurlaub aus 2012; Kosten anteilig verteilt
Abstrakte Rechtssätze
Ein durch Gericht festgestellter Anspruch auf Ersatzurlaub kann durch Urteil durchgesetzt und der Arbeitgeber zur Gewährung von Ersatzurlaub verurteilt werden.
Das Revisions- und Berufungsverfahren ermöglicht eine inhaltliche Überprüfung von Urlaubsansprüchen; das Revisionsgericht kann das Urteil der Vorinstanz teilweise aufheben und teilweise abändern.
Das Gericht kann die Kosten des Rechtsstreits nach dem Prozessausgang anteilig zwischen den Parteien verteilen.
Ein Anspruch auf Ersatzurlaub kann sich konkret auf einzelne Tage eines bestimmten Urlaubsjahres beziehen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Gießen, 22. März 2013, Az: 10 Ca 358/12, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 9. Mai 2014, Az: 3 Sa 685/13, Urteil
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 685/13 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 358/12 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4 zu tragen, die Beklagte zu 1/4.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Brühler Klose Suckow Merte Spiekermann