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BAG·9 AZR 52/13·15.10.2013

BAG-Urteil: Revision des beklagten Landes gegen LAG-Urteil zurückgewiesen, Kosten auferlegt

ArbeitsrechtRechtsmittelrecht (Revision)Kostenrecht im ArbeitsprozessAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 52/13) hat am 15.10.2013 die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin‑Brandenburg zurückgewiesen. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Das Gericht hat dem beklagten Land die Kosten der Revision auferlegt.

Ausgang: Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des LAG zurückgewiesen; Beklagtes Land trägt die Kosten der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die unterliegende Partei hat die Kosten der Revision zu tragen.

2

Parteien können gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dieser Verzicht wird im Urteil vermerkt.

3

Die Zurückweisung der Revision durch das Revisionsgericht bedeutet, dass dieses keine für eine Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids ausreichenden Rechtsfehler festgestellt hat.

4

Das Revisionsurteil kann in der Tenorformel zugleich über die Kostentragung im Revisionsverfahren entscheiden.

Relevante Normen
§ 313a Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Berlin, 8. Februar 2012, Az: 21 Ca 15432/11, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 27. Juli 2012, Az: 22 Sa 531/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juli 2012 - 22 Sa 531/12 - wird zurückgewiesen.

2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Brühler Krasshöfer Klose Kranzusch M. Lücke