Themis
Anmelden
BAG·8 AZR 573/11·25.10.2012

Revision gegen Urteil des LAG Köln zurückgewiesen, Beklagte trägt Revisionskosten

ArbeitsrechtVerfahrensrecht (Arbeitsgerichtsbarkeit)KostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Beklagte legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (3 Sa 677/10) ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision mit Urteil vom 25.10.2012 zurück und verpflichtete die Beklagte zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, sodass der Tenor die Entscheidung prägt.

Ausgang: Revision der Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln zurückgewiesen; Beklagte trägt die Kosten der Revision

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz.

2

Bei Zurückweisung der Revision hat die unterlegene Partei die Kosten der Revision zu tragen.

3

Verzichten die Parteien nach § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, beschränkt sich die Entscheidung in der Veröffentlichung auf den Tenor.

Zitiert von (2)

2 neutral

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Siegburg, 17. September 2009, Az: 4 Ca 1652/09 G, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 25. Februar 2011, Az: 3 Sa 677/10, Urteil

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 677/10 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Hauck Böck Breinlinger Eimer Gothe