Revision gegen Urteil des LAG Niedersachsen (5 Sa 99/21) zurückgewiesen
KI-Zusammenfassung
Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (5 Sa 99/21) ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und dem Kläger die Kosten der Revision auferlegt. Die Parteien hatten im Hinblick auf parallele Revisionsverfahren auf die erneute Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Konkrete Sachgründe der Zurückweisung ergeben sich aus dem Tenor.
Ausgang: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des LAG Niedersachsen wurde zurückgewiesen; der Kläger trägt die Kosten der Revision.
Abstrakte Rechtssätze
Wird eine Revision vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen, so trägt in der Regel der unterliegende Revisionsführer die Kosten der Revision.
Parteien können im Hinblick auf parallel geführte Revisionsverfahren einvernehmlich auf die erneute Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dies kann vom Gericht in der Entscheidung vermerkt werden.
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht beendet das Revisionsverfahren gegen die angefochtene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Hannover, 14. Dezember 2020, Az: 2 Ca 130/20, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 21. April 2022, Az: 5 Sa 99/21, Urteil
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2022 - 5 Sa 99/21 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben im Hinblick auf die Urteile in den parallelen Revisionsverfahren - 7 AZR 223/22, 7 AZR 224/22 und 7 AZR 239/22 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Schmidt Waskow Klose Kley Metschke