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BAG·6 AZR 606/10·21.03.2012

BAG: Berufung des Beklagten erfolgreich – Klage abgewiesen

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsgerichtsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat auf die Revision des Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben. Auf die Berufung des Beklagten gab das BAG dem erstinstanzlichen Urteil abändernd statt und wies die Klage ab. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe gemäß § 313a ZPO verzichtet. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Ausgang: Berufung des Beklagten erfolgreich; Klage des Klägers abgewiesen, Kläger trägt Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesarbeitsgericht kann ein Urteil des Landesarbeitsgerichts aufheben und zugleich das erstinstanzliche Urteil im Rahmen der Berufung abändern.

2

Wird auf Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen, trifft den Kläger die Kostenlast des Rechtsstreits.

3

Die Angabe, dass die Parteien auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 313a ZPO verzichtet haben, wird in der Entscheidung zu Protokoll genommen und ersetzt die sonst übliche Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen.

4

Die aufgeworfenen Rechtsfragen können durch Aufhebung und Abänderung der Vorinstanzenentscheidung endgültig zugunsten des Berufungsführers entschieden werden.

Relevante Normen
§ 313a ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Mannheim, 13. Januar 2010, Az: 13 Ca 53/09, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 21. Juli 2010, Az: 13 Sa 20/10, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Juli 2010 - 13 Sa 20/10 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 - 13 Ca 53/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier Spelge Mestwerdt Klapproth Döpfert