BAG: Revision erfolgreich – Berufung des Beklagten führt zur Abweisung der Klage
KI-Zusammenfassung
Die Revision des Beklagten wird stattgegeben; das BAG hebt das Urteil des LAG auf und ändert auf Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts, sodass die Klage abgewiesen wird. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Ausgang: Revision des Beklagten erfolgreich; auf Berufung des Beklagten wird die Klage abgewiesen, Klägerin trägt die Kosten.
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesarbeitsgericht kann auf Revision eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufheben und auf Berufung das Urteil der Vorinstanz abändern und damit das Verfahren endgültig entscheiden.
Die Kosten des Rechtsstreits sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Gericht die Klage abweist.
Erklären die Parteien gemäß § 313a ZPO den Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, kann das Gericht das Urteil ohne erneute Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen erlassen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Mannheim, 13. Januar 2010, Az: 13 Ca 57/09, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 18. Mai 2010, Az: 14 Sa 13/10, Urteil
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Mai 2010 - 14 Sa 13/10 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 - 13 Ca 57/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier Spelge Mestwerdt Klapproth Döpfert