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BAG·4 AZR 865/15·05.07.2017

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kostenentscheidung

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsgerichtsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ein. Das BAG wies die Revision zurück; die Parteien hatten im Hinblick auf das Parallelverfahren (4 AZR 866/15) auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§72 Abs.5 ArbGG, §555 Abs.1, §313a Abs.1 ZPO). Der Kläger trägt die Kosten der Revision.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des LAG Düsseldorf zurückgewiesen; Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen, wenn das Revisionsgericht keine rechtlich erheblichen Fehler in der angefochtenen Entscheidung feststellt.

2

Der Unterlegene trägt die Kosten der Revision, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.

3

Parteien können wirksam auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann vor diesem Hintergrund über die Revision entscheiden (§72 Abs.5 ArbGG; §555 Abs.1 ZPO).

4

Ein Verzicht der Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe ermöglicht dem Revisionsgericht, die Entscheidung des Vorgerichts zur Grundlage der Entscheidung zu nehmen, ohne eigene umfangreiche Tatsachengründe darzustellen.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Düsseldorf, 16. März 2015, Az: 15 Ca 9/15, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 30. November 2015, Az: 14 Sa 818/15, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2015 - 14 Sa 818/15 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren - 4 AZR 866/15 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

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