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BAG·4 AZR 812/09·19.10.2011

BAG: Berufung zurückgewiesen, LAG-Urteil aufgehoben (Parallelverfahren)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm auf und wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn zurück. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg; der Kläger hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen. Die Parteien verzichteten wegen eines führenden Parallelverfahrens auf Tatbestand und Entscheidungsgründe (§72 Abs.5 ArbGG i.V.m. §§555, 313a ZPO).

Ausgang: Berufung des Klägers zurückgewiesen; Revision der Beklagten stattgegeben und Urteil des LAG aufgehoben, Kläger trägt die Kosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Verzicht auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 72 Abs. 5 ArbGG in Verbindung mit § 555 ZPO und § 313a ZPO ermöglicht dem Berufungsgericht, unter Verweis auf ein führendes Parallelverfahren zu entscheiden, ohne den vollständigen Sachverhalt erneut darzustellen.

2

Die erfolgreiche Revision der Beklagten führt zur Aufhebung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils und kann in der Folge zur Zurückweisung der Berufung des Klägers führen, soweit das Bundesarbeitsgericht die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht teilt.

3

Die Kosten der Berufung und der Revision hat die unterlegene Partei zu tragen, soweit das Gericht keine andere Kostenentscheidung trifft.

4

Das Bundesarbeitsgericht kann in verbundenen oder parallel geführten Verfahren durch Gesamtbetrachtung und Bezugnahme auf ein Leitverfahren die Entscheidung vereinheitlichen, wenn die Parteien auf die erneute Darstellung von Tatbestand und Entscheidgründen verzichten.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Paderborn, 8. April 2009, Az: 2 Ca 1810/08, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 5. November 2009, Az: 17 Sa 725/09, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 - 17 Sa 725/09 - aufgehoben:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 8. April 2009 - 2 Ca 1810/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 811/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet ( § 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).

Bepler Creutzfeldt Treber Bredendiek Th. Hess