Themis
Anmelden
BAG·4 AZR 469/16·22.03.2017

Revision gegen Urteil des LAG zurückgewiesen; Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe

VerfahrensrechtRechtsmittelrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin legte Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision ab und verpflichtete die Klägerin zur Tragung der Kosten. Die Parteien hatten im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (vgl. §72 Abs.5 ArbGG, §555 Abs.1 S.1, §313a Abs.1 S.2 ZPO).

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts wird abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Parteien können im arbeitsgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht vermerkt diesen Verzicht und kann sich auf das Parallelverfahren beziehen (§72 Abs.5 ArbGG i.V.m. §555 Abs.1 Satz 1, §313a Abs.1 Satz 2 ZPO).

2

Wird die Revision abgewiesen, trägt die unterlegene Partei die Kosten des Revisionsverfahrens.

3

Die formelle Verkürzung der Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen durch Verzicht der Parteien ist zu dokumentieren und begründet die Zulässigkeit einer summarischen Tenorentscheidung.

4

Die Verweisung auf die Entscheidung eines Parallelverfahrens entbindet das Gericht nicht von der klaren Benennung des Tenors und der Kostenfolge.

Zitiert von (1)

1 neutral

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Karlsruhe, 7. Oktober 2015, Az: 5 Ca 214/15, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 11. März 2016, Az: 11 Sa 72/15, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 - 11 Sa 72/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 462/16 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Eylert Klose Rinck J. Ratayczak Rupprecht