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BAG·4 AZR 465/16·22.03.2017

Revision gegen LAG-Urteil im Arbeitsrecht zurückgewiesen (4 AZR 465/16)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRevisionsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin legte Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden‑Württemberg ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision auf ihre Kosten zurück. Die Parteien hatten hinsichtlich Tatbestand und Entscheidungsgründe auf Ausführungen verzichtet (vgl. § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO) wegen eines Parallelverfahrens (4 AZR 462/16). Das BAG entschied daher ohne erneute Tatsachendarstellung.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG als unbegründet zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 555 Abs. 1 Satz 1 und § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die erneute Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, sodass das Gericht auf deren Wiedergabe verzichten kann.

2

Wird eine Revision als unbegründet verworfen, wird sie zurückgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits der unterliegenden Partei auferlegt.

3

Das Gericht kann seine Entscheidung unter Berücksichtigung einschlägiger Parallelverfahren treffen, wenn die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichten und damit eine gesonderte Darstellung entbehrlich wird.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Karlsruhe, 7. Oktober 2015, Az: 5 Ca 253/15, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 11. März 2016, Az: 9 Sa 47/15, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 - 9 Sa 47/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 462/16 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Eylert Klose Rinck J. Ratayczak Rupprecht