Themis
Anmelden
BAG·4 AZR 375/17·11.07.2018

Revision des Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (4 AZR 375/17)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtVerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Beklagte ließ Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen einlegen. Die Revision wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen; der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien hatten mit Verweis auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (vgl. §72 Abs.5 ArbGG, §555 Abs.1 ZPO, §313a Abs.1 S.2 ZPO).

Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG Niedersachsen zurückgewiesen; Beklagter trägt die Kosten der Revision

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen, wenn die geltend gemachten Revisionsrügen keinen Erfolg haben und die Entscheidung der Vorinstanz Bestand hat.

2

Die unterlegene Partei hat die Kosten der Revision zu tragen.

3

Soweit die Parteien mit Bezug auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, kann das Gericht die Entscheidung unter Verweis auf das Parallelverfahren treffen (vgl. §72 Abs.5 ArbGG, §555 Abs.1 ZPO, §313a Abs.1 S.2 ZPO).

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Hildesheim, 28. April 2016, Az: 3 Ca 392/15, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 29. Juni 2017, Az: 6 Sa 579/16, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 - 6 Sa 579/16 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Eylert Rinck Klose Kiefer Moschko