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BAG·4 AZR 372/17·11.07.2018

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Bezugnahme auf Parallelverfahren

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrecht (Revisionsverfahren)Abgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Beklagte wandte sich mit Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts; die Revision wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. Die Parteien hatten im Hinblick auf das Parallelverfahren (4 AZR 370/17) auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Das BAG folgte der Verweisung und stellte die Kosten der Revision dem Unterliegenden in Rechnung.

Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG zurückgewiesen; Beklagter trägt die Kosten der Revision

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen, wenn der Revisionsführer keine durchgreifenden Rechtsfehler substantiiert darlegt, die eine Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Urteils rechtfertigen.

2

Die unterliegende Partei hat im Revisionsverfahren die Kosten der Revision zu tragen, soweit das Gericht die Revision zurückweist.

3

Erklären die Parteien gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG in Verbindung mit § 555 Abs. 1 Satz 1 und § 313a Abs. 1 ZPO den Verzicht auf die nochmalige Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen, kann das Gericht auf die Entscheidung in einem benannten Parallelverfahren Bezug nehmen.

4

Die Bezugnahme auf ein Parallelverfahren ersetzt die eigenständige Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen nur, wenn die Parteien dies wirksam erklärt und dadurch keine Verfahrensrechte Dritter verletzt werden.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Hildesheim, 28. April 2016, Az: 3 Ca 395/15, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 29. Juni 2017, Az: 6 Sa 577/16, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 - 6 Sa 577/16 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

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