Revision der Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (4 AZR 312/17)
KI-Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zurück und verpflichtete die Beklagte zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien verzichteten im Hinblick auf ein Parallelverfahren (4 AZR 265/17) auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Die veröffentlichten Tenor- und Kostenentscheidungen regeln den Verfahrensausgang.
Ausgang: Revision der Beklagten gegen das Urteil des LAG Düsseldorf zurückgewiesen; Beklagte trägt die Kosten der Revision.
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Revision führt zur Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei.
Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 555 Abs. 1 S. 1, § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verweisen, wenn ein Parallelverfahren die maßgeblichen Ausführungen enthält.
Das Bundesarbeitsgericht regelt im Tenor sowohl die Entscheidung über die Revision als auch die Kostenfolgen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Essen, 25. August 2016, Az: 5 Ca 1525/16, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 28. April 2017, Az: 10 Sa 817/16, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2017 - 10 Sa 817/16 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Eylert Creutzfeldt Rinck Steding Klotz