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BAG·4 AZR 277/24·21.05.2025

Berufung zurückgewiesen; Revision der Beklagten stattgegeben und LAG-Urteil aufgehoben

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin hatte gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt; die Beklagte führte Revision. Das Bundesarbeitsgericht gab der Revision der Beklagten statt und hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf; die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Berufungs- und Revisionsverfahren zu tragen. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zugunsten eines Parallelverfahrens (§72 Abs.5 ArbGG i.V.m. §555 Abs.1, §313a Abs.1 ZPO).

Ausgang: Berufung der Klägerin zurückgewiesen; Revision der Beklagten stattgegeben und Urteil des LAG aufgehoben; Klägerin trägt die Kosten

Abstrakte Rechtssätze

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Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zugunsten eines inhaltsgleichen Parallelverfahrens verzichten, sodass das Gericht auf dieses Verfahren Bezug nehmen kann.

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Das Bundesarbeitsgericht kann der Revision der Beklagten stattgeben und ein landesarbeitsgerichtliches Urteil aufheben, wenn Rechtsfehler vorliegen, die die Entscheidung zuungunsten der Revisionsführerin beeinflusst haben.

3

Wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen, verbleibt es bei der Nichtanerkennung des angefochtenen Rechtsmittels und der Klägerin obliegen die mit dem Berufungs- und Revisionsverfahren verbundenen Kosten, soweit sie unterliegt.

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Die Kostenentscheidung folgt dem Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen hat, soweit das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Essen, 6. Februar 2024, Az: 3 Ca 1957/23, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 26. Juni 2024, Az: 4 SLa 143/24, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2024 - 4 SLa 143/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 6. Februar 2024 - 3 Ca 1957/23 - wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstlt

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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

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