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BAG·4 AZR 213/13·18.06.2014

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kostenentscheidung zugunsten des Beklagten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts ein. Die Revision wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen; der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien hatten auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen wegen eines Parallelverfahrens (§72 Abs.5 ArbGG; §555, §313a ZPO) verzichtet.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen LAG zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist zurückzuweisen, wenn das Revisionsgericht keine aufhebbare Verletzung von Bundesrecht feststellt.

2

Die unterlegene Partei trägt im Revisionsverfahren die Kosten der Revision, soweit das Gericht nichts anderes bestimmt.

3

Parteien können in Arbeitsgerichtsverfahren auf die erneute Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten und auf ein Parallelverfahren verweisen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 S. 1, § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO).

4

Das Bundesarbeitsgericht kann die Entscheidung in Kurzform treffen, wenn die Parteien die Verweisung auf ein Parallelverfahren gestatten und dadurch die Darstellung des Sachverhalts entbehrlich wird.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 249/11, Urteil

vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 377/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 377/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner