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BAG·4 AZR 208/13·18.06.2014

BAG – Revision des Klägers gegen LAG-Urteil zurückgewiesen, Kostenentscheidung

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger ließ Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts einlegen. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und verpflichtete den Kläger zur Kostentragung der Revision. Die Parteien verzichteten im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die erneute Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen LAG zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

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Die Zurückweisung einer Revision durch das Bundesarbeitsgericht erfolgt mit Urteil; die Entscheidung kann zugleich die Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei begründen.

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Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt grundsätzlich die Partei, deren Revision zurückgewiesen wird.

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Parteien können hinsichtlich des Tatbestands und der Entscheidungsgründe im Hinblick auf ein bereits geführtes Parallelverfahren darauf verzichten; ein entsprechender Verzicht erfolgt unter Verweis auf § 72 Abs. 5 ArbGG sowie § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO.

4

Die Berufungs- und Revisionsinstanzen können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, wenn entsprechende Bezugnahmen auf ein Parallelverfahren vorgenommen werden und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 184/11, Urteil

vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 372/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 372/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner