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BAG·4 AZR 205/13·18.06.2014

BAG: Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Revisionskosten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtVerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger erhob Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und den Kläger zur Zahlung der Kosten der Revision verurteilt. Parteien hatten gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. §§ 555, 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Das Urteil enthält keine weiteren substantiierten Entscheidungsgründe.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen LAG zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

1

Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht nimmt einen solchen Verzicht im Urteil zur Kenntnis.

2

Das Bundesarbeitsgericht weist eine Revision zurück, wenn es keine durchgreifenden Rechtsfehler der Vorinstanz feststellt, die eine Aufhebung oder Abänderung des angefochtenen Urteils rechtfertigen würden.

3

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, sofern das Gericht nicht ausnahmsweise eine abweichende Kostenentscheidung trifft.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 205/11, Urteil

vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 369/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 369/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner