Revision gegen Urteil des Hessischen LAG (4 AZR 200/13) zurückgewiesen – Kostenentscheidung
KI-Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht weist die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts zurück. Der Kläger trägt die Kosten der Revision. Die Parteien hatten im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Zur Wirksamkeit dieses Verzichts werden §§ 72 Abs. 5 ArbGG, 555 Abs. 1 S.1 und 313a Abs. 1 S.2 ZPO herangezogen.
Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen LAG zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bewirkt, dass das erstinstanzliche oder vorinstanzliche Urteil in der Sache bestehen bleibt und das Rechtsmittel keinen Erfolg hat.
Die Kosten der Revision sind von der unterliegenden Partei zu tragen, wenn die Revision zurückgewiesen wird.
Parteien können im Revisionsverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht ist insbesondere im Hinblick auf Parallelverfahren möglich und kann unter Bezugnahme auf § 72 Abs. 5 ArbGG sowie § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO erklärt werden.
Das Bundesarbeitsgericht kann die Revision zurückweisen, ohne die vorinstanzlichen Entscheidungsgründe vollständig zu wiederholen, wenn die Parteien auf deren Darstellung verzichtet haben.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 243/11, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 358/12, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 358/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner