Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers
KI-Zusammenfassung
Der Kläger legte Revision gegen ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts ein. Das BAG hat die Revision zurückgewiesen und den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien verzichteten wegen eines Parallelverfahrens auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Das Gericht stützte sich auf die erklärten Verzichtserklärungen.
Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision
Abstrakte Rechtssätze
Die Revision ist zurückzuweisen, wenn der Revisionsführer keinen zulässigen und begründeten Angriff gegen die angegriffene Entscheidung darlegt.
Die Kosten der Revision hat die unterliegende Partei zu tragen; mit der Zurückweisung der Revision trifft den Revisionsführer die Kostentragungspflicht.
Die Parteien können gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG auf die umfangreiche Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann sich bei Vorliegen einer wirksamen Verzichtserklärung auf Verweisungen auf ein Parallelverfahren stützen.
Verfahrensvereinfachungen durch Parteiverzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe sind zulässig, soweit dadurch keine Verletzung der Prozessgrundrechte der Beteiligten eintritt und das Revisionsgericht die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hinreichend erkennen kann.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 171/11, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 353/12, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 353/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner