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BAG·4 AZR 180/13·18.06.2014

BAG-Urteil: Revision des Klägers gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (4 AZR 180/13)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsgerichtliches VerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger führte Revision gegen ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision mit Urteil vom 18.06.2014 zurück und verurteilte den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien hatten wegen eines Parallelverfahrens auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen LAG zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Revision in der Sache zurückgewiesen, hat die unterliegende Partei die Kosten der Revision zu tragen.

2

Parteien können gegenüber dem Gericht erklären, dass sie im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann sich auf das Parallelverfahren beziehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

3

Eine Zurückweisung der Revision kann erfolgen, ohne dass das Gericht den vorinstanzlichen Tatbestand und die Entscheidungsgründe in voller Länge wiederholt, sofern die Beteiligten darauf verzichten und die Entscheidungsgrundlagen aus dem Parallelverfahren ersichtlich bleiben.

4

Der Tenor der Entscheidung, mit der die Revision zurückgewiesen wird, bestimmt den Rechtsfolgenausspruch (insbesondere die Kostenfolge) gegenüber den Beteiligten.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 178/11, Urteil

vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 337/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 337/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner