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BAG·4 AZR 16/09·25.08.2010

Revision gegen LAG-Urteil im Arbeitsrecht zurückgewiesen; Kostenpflicht des Klägers

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrecht (Revision)Abgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und verurteilte den Kläger zur Tragung der Kosten der Revision. Die Parteien hatten wegen eines Parallelverfahrens (4 AZR 14/09) auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Das angefochtene Urteil bleibt damit rechtskräftig.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des LAG Schleswig-Holstein zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision führt dazu, dass die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache in der Revisionsinstanz keinen Erfolg hat und in der Regel rechtskräftig bleibt.

2

Der Verlierer des Revisionsverfahrens hat die Kosten der Revision zu tragen, sofern das Gericht dies anordnet.

3

Parteien können im Hinblick auf ein Parallelverfahren wirksam auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann sich auf die vorliegenden Verweise und die angegebene Normenlage (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 S. 1, § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO) stützen.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Lübeck, 6. Mai 2008, Az: ö. D. 6 Ca 407 b/08, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 6. November 2008, Az: 4 Sa 248/08, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. November 2008 - 4 Sa 248/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 14/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Bepler Winter Treber H. Klotz Dierßen