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BAG·4 AZR 145/10·16.11.2011

BAG: Aufhebung des LAG-Urteils, Berufung zurückgewiesen (4 AZR 145/10)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsgerichtsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Beklagte erhob Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts; zugleich war die Klägerin in Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil des LAG auf und wies die Berufung der Klägerin zurück. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung und der Revision. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe unter Verweis auf ein Parallelverfahren verzichtet.

Ausgang: Berufung der Klägerin gegen das Arbeitsgerichts-Urteil zurückgewiesen; Urteil des LAG aufgehoben; Klägerin trägt die Kosten der Berufung und der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesarbeitsgericht kann auf Revision das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufheben.

2

Wird die Berufung zurückgewiesen, bleibt das erstinstanzliche Urteil in der Sache wirksam.

3

Die Kosten der Berufung und der Revision sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen.

4

Parteien können sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die dortigen Tatbestände und Entscheidungsgründe beziehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; §§ 555 Abs. 1, 313a Abs. 1 ZPO).

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Hagen (Westfalen), 21. August 2008, Az: 4 Ca 944/08, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 3. November 2009, Az: 14 Sa 265/09, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 - 14 Sa 265/09 - aufgehoben.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 - 4 Ca 944/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Bepler Winter Treber von Dassel J. Ratayczak