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BAG·4 AZR 144/15·16.05.2018

Revision der Beklagten zurückgewiesen; Entscheidung unter Verweis auf Parallelverfahren

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Beklagte hatte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin‑Brandenburg eingelegt. Die Parteien verzichteten auf die Darlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen und verwiesen auf das Parallelverfahren (4 AZR 209/15). Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf die prozessrechtliche Verfahrensvereinfachung durch die Verweisung auf das Parallelverfahren.

Ausgang: Revision der Beklagten gegen das Urteil des LArbG zurückgewiesen; Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens

Abstrakte Rechtssätze

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Verfahrenserleichterungen sind möglich, wenn die Parteien ausdrücklich auf die Darlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten und die Entscheidung an das Ergebnis eines rechtlich vergleichbaren Parallelverfahrens anknüpfen (§ 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. §§ 555, 313a ZPO).

2

Das Bundesarbeitsgericht weist eine Revision zurück, wenn die Vorinstanz keinen rechtsfehlerhaften Tenor aufweist und die Rüge keine durchgreifenden Rechtsfehler substantiiert darlegt.

3

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen, sofern das Gericht die Revision zurückweist.

4

Die Erhebung einer Revision ist unzulänglich, wenn keine hinreichende Begründung vorgebracht wird, die das Vorbringen der Vorinstanzen in rechtlich relevanter Weise entkräftet.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Brandenburg, 30. Juli 2014, Az: 3 Ca 234/14, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 27. Januar 2015, Az: 19 Sa 1654/14, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 10. März 2015, Az: 19 Sa 1654/14, Ergänzungsurteil

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2015 und das Ergänzungsurteil vom 10. März 2015 - 19 Sa 1654/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 209/15 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Eylert Creutzfeldt Rinck Kümpel Gey-Rommel