Revision gegen LAG-Urteil 1 Sa 273/21 zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin hat Revision gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts eingelegt. Die Revision wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten der Revision. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet und sich auf das Parallelverfahren (4 AZR 122/23) bezogen.
Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer LAG zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten der Revision
Abstrakte Rechtssätze
Die Revision wird zurückgewiesen, wenn das Revisionsgericht keine Rechtsverletzung in der angefochtenen Entscheidung feststellt.
Die Kosten der Revision sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Parteien können im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann sich insoweit auf die Entscheidungsgründe des Parallelverfahrens stützen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Gera, 4. November 2021, Az: 5 Ca 118/21, Urteil
vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 17. Januar 2023, Az: 1 Sa 273/21, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2023 - 1 Sa 273/21 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 122/23 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Treber M. Rennpferdt Betz Peter Thieß T. Wolff