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BAG·4 AZR 123/23·24.01.2024

Revision gegen LAG-Urteil 1 Sa 273/21 zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsgerichtsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin hat Revision gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts eingelegt. Die Revision wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten der Revision. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet und sich auf das Parallelverfahren (4 AZR 122/23) bezogen.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer LAG zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten der Revision

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision wird zurückgewiesen, wenn das Revisionsgericht keine Rechtsverletzung in der angefochtenen Entscheidung feststellt.

2

Die Kosten der Revision sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

3

Parteien können im Hinblick auf ein Parallelverfahren auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann sich insoweit auf die Entscheidungsgründe des Parallelverfahrens stützen.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Gera, 4. November 2021, Az: 5 Ca 118/21, Urteil

vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 17. Januar 2023, Az: 1 Sa 273/21, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2023 - 1 Sa 273/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 122/23 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Treber M. Rennpferdt Betz Peter Thieß T. Wolff