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BAG·3 AZR 815/08·16.02.2010

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kosten zu Lasten der Beklagten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelverfahren im ArbeitsrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (13 Sa 606/08) wird vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. Damit bleibt das angefochtene Urteil bestätigt. Die Beklagten sind als Gesamtschuldner zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens verurteilt. Die Parteien verzichteten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen.

Ausgang: Revision der Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln als unbegründet abgewiesen; Beklagte tragen die Kosten des Revisionsverfahrens

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht führt zur Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz.

2

Die unterlegene Partei hat bei Zurückweisung der Revision die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

3

Die Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann hiervon unberührt ein Urteil verkünden.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 2424/07, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 21. August 2008, Az: 13 Sa 606/08, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. August 2008 - 13 Sa 606/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter