Revision gegen LAG-Urteil vom BAG zurückgewiesen; Kläger trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Der Kläger erhob Revision beim Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Das BAG wies die Revision mit Urteil vom 26.01.2021 zurück. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (Hinweis auf die einschlägigen Normen).
Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des LAG Düsseldorf wird zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision
Abstrakte Rechtssätze
Das Revisionsgericht weist die Revision zurück, wenn es die angegriffene Entscheidung der Vorinstanz nicht für rechtsfehlerhaft hält.
Bei Zurückweisung der Revision trägt der Revisionsführer die Kosten der Revision.
Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht kann im Urteil unter Bezugnahme auf § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 S. 1 und § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO festgestellt werden.
Die Kostenentscheidung ist Teil des Urteils und regelt die Kostentragungspflichten im Revisionsverfahren.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Solingen, 24. Mai 2016, Az: 1 Ca 1103/15 lev, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7. Dezember 2016, Az: 12 Sa 593/16, Urteil
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2016 - 12 Sa 593/16 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Zwanziger Spinner Roloff Bindl Siebels