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BAG·3 AZR 63/17·26.01.2021

Revision gegen LAG-Urteil vom BAG zurückgewiesen; Kläger trägt Kosten

ArbeitsrechtArbeitsprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger erhob Revision beim Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Das BAG wies die Revision mit Urteil vom 26.01.2021 zurück. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten der Revision verurteilt. Die Parteien hatten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (Hinweis auf die einschlägigen Normen).

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des LAG Düsseldorf wird zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten der Revision

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Revisionsgericht weist die Revision zurück, wenn es die angegriffene Entscheidung der Vorinstanz nicht für rechtsfehlerhaft hält.

2

Bei Zurückweisung der Revision trägt der Revisionsführer die Kosten der Revision.

3

Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht kann im Urteil unter Bezugnahme auf § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 S. 1 und § 313a Abs. 1 S. 2 ZPO festgestellt werden.

4

Die Kostenentscheidung ist Teil des Urteils und regelt die Kostentragungspflichten im Revisionsverfahren.

Relevante Normen
§ 72 Abs. 5 ArbGG§ 555 Abs. 1 Satz 1§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Solingen, 24. Mai 2016, Az: 1 Ca 1103/15 lev, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7. Dezember 2016, Az: 12 Sa 593/16, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2016 - 12 Sa 593/16 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Zwanziger Spinner Roloff Bindl Siebels