BAG-Urteil 3 AZR 465/08: Revision des Beklagten zurückgewiesen (Kostenentscheidung)
KI-Zusammenfassung
Der Beklagte richtete Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und verurteilte den Beklagten zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens. Die Parteien verzichteten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen; es enthält keine weiterführenden Ausführungen.
Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln zurückgewiesen; Beklagter trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesarbeitsgericht kann die Revision zurückweisen und damit das angefochtene Urteil bestätigen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind grundsätzlich von der unterliegenden Partei zu tragen.
Verzichten die Parteien auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, kann das Gericht den Tenor anhand des vorliegenden Verfahrensstands ohne erneute Sachverhaltsdarstellung verkünden.
Der Verzicht der Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe entbindet das Gericht nicht von der Entscheidungspflicht über die erhobenen Rechtsbehelfe.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 16. August 2007, Az: 22 Ca 869/07, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 3. April 2008, Az: 13 Sa 88/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 88/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter