Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen – Beklagter trägt Revisionskosten
KI-Zusammenfassung
Der Beklagte legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und die Kosten des Revisionsverfahrens dem Beklagten auferlegt. Die Parteien verzichteten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Eine nähere Begründung ist im Abdruck nicht enthalten.
Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln als unbegründet abgewiesen; Beklagter trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Abstrakte Rechtssätze
Wird die Revision zurückgewiesen, bleibt die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz bestehen.
Der Unterliegende in der Revisionsinstanz trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Verzicht der Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe steht der Verkündung des Tenors und einer Kostenentscheidung nicht entgegen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 13. August 2007, Az: 15 Ca 10698/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 3. April 2008, Az: 13 Sa 1290/07, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 1290/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter