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BAG·3 AZR 417/08·16.02.2010

BAG-Urteil: Revision der Beklagten zurückgewiesen; Kostenentscheidung

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtVerfahrensrecht (Revisionsverfahren)Abgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Beklagten wandten sich mit Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Beklagten wurden zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner verurteilt. Die Parteien verzichteten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen.

Ausgang: Revision der Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln wird zurückgewiesen; Beklagte tragen die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und führt zur Abweisung des Rechtsmittels.

2

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen; bei mehreren unterliegenden Parteien können die Kosten gesamtschuldnerisch auferlegt werden.

3

Verzichten die Parteien auf die Ausführung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, kann das Gericht das Urteil auf den Tenor und die Kostenentscheidung beschränken.

4

Die Kostenerstattungspflicht erstreckt sich auf das gesamte Revisionsverfahren, soweit das Rechtsmittel in vollem Umfang zurückgewiesen wird.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Köln, 30. August 2007, Az: 1 Ca 5232/07, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 3. April 2008, Az: 13 Sa 100/08, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 100/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter