Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Beklagter trägt Revisionskosten
KI-Zusammenfassung
Der Beklagte legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und den Beklagten zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens verpflichtet. Die Parteien verzichteten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen, sodass das Urteil nur Tenor und Kostenentscheidung enthält.
Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln zurückgewiesen; Beklagter trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung der Vorinstanz.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind der unterlegenen Partei aufzuerlegen.
Ein Verzicht der Parteien auf die Ausführungen zu Tatbestand und Entscheidungsgründen hindert das Gericht nicht daran, auf Grundlage der Akten und des Tenors zu entscheiden.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10793/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 732/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 732/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter