Revision des Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (3 AZR 223/09)
KI-Zusammenfassung
Der Beklagte führte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (13 Sa 731/08). Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und verpflichtete den Beklagten zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe; der Tenor benennt das Ergebnis.
Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln zurückgewiesen; Beklagter trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Abstrakte Rechtssätze
Eine Revision wird zurückgewiesen, wenn das Revisionsgericht in der angegriffenen Entscheidung keine für die Revision tragfähigen Rechtsfehler erkennt.
Derjenige, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Verzicht der Parteien auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen hindert das Gericht nicht daran, durch Tenor das Ergebnis des Revisionsverfahrens zu verkünden und die Kostenentscheidung zu treffen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10802/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 731/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 731/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter