Revision des Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Beklagter trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Der Beklagte richtete Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und verurteilte den Beklagten zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens. Die Parteien verzichteten auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, sodass das Urteil im Tenor erging.
Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln als unbegründet abgewiesen; Beklagter trägt die Kosten des Revisionsverfahrens
Abstrakte Rechtssätze
Wird die Revision zurückgewiesen, hat der unterlegene Revisionsführer die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht beendet das Revisionsverfahren gegenüber dem Revisionsführer.
Die Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann daraufhin den Tenor ohne nähere Ausführungen verkünden.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10796/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 612/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 612/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter