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BAG·3 AZR 215/09·16.02.2010

BAG: Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kosten dem Revisionsführer auferlegt

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrecht im ArbeitsprozessAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Beklagte legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ein. Das Bundesarbeitsgericht weist die Revision zurück und bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz. Die Parteien hatten auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Ausgang: Revision des Beklagten gegen das Urteil des LAG Köln vom 12.02.2009 als unbegründet zurückgewiesen; Beklagter trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Revisionsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und macht es rechtskräftig, soweit nicht weitere Rechtsmittel möglich sind.

2

Wird die Revision zurückgewiesen, hat der Revisionsführer die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.

3

Eine Entscheidung des Gerichts kann auch ergehen, wenn die Parteien auf die Ausführung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; dies berührt nicht die Wirksamkeit des Tenors.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Köln, 18. Januar 2008, Az: 2 Ca 10797/06, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Februar 2009, Az: 13 Sa 341/08, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 341/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter