BAG-Urteil: Berufung der Beklagten stattgegeben – Klage abgewiesen (3 AZR 192/15)
KI-Zusammenfassung
Das BAG hat auf die Revision der Beklagten das Urteil des LAG aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil stattgegeben. Das erstinstanzliche Urteil wurde insoweit abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wurde. Die Revision des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe gemäß § 313a ZPO verzichtet.
Ausgang: Klage des Klägers insgesamt abgewiesen; Berufung der Beklagten stattgegeben, Revision des Klägers zurückgewiesen
Abstrakte Rechtssätze
Das Revisionsgericht kann ein Berufungsurteil der Vorinstanz aufheben und das erstinstanzliche Urteil abändern, wenn die Revision der Beschwerdeführer begründet ist.
Die Stattgabe der Berufung einer Beklagten kann zur vollständigen Abweisung der Klage führen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für den Klageabweisungsgrund vorliegen.
Wird die Revision einer Partei zurückgewiesen, bleiben die von der Vorinstanz getroffenen Entscheidungen in diesem Umfang bestehen.
Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit das Gericht dies anordnet.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Köln, 29. Januar 2014, Az: 3 Ca 9865/12, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 31/15, Urteil
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 31/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 - 3 Ca 9865/12 - zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 - 3 Ca 9865/12 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Zwanziger Spinner Ahrendt Schultz Schepers