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BAG·2 AZR 791/08·23.02.2010

Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (BAG, 2 AZR 791/08)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtVerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin führte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19 Sa 56/07) zum Bundesarbeitsgericht. Das BAG hat die Revision zurückgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt. Eine Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen wurde gemäß § 313a Abs. 1 ZPO unterlassen.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG als unbegründet zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz.

2

Bei Zurückweisung der Revision entscheidet das Gericht zugleich über die Kosten; die unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.

3

Das Bundesarbeitsgericht kann gemäß § 313a Abs. 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe absehen.

Relevante Normen
§ 313a Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Karlsruhe, 17. August 2007, Az: 1 Ca 470/06, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 3. Juli 2008, Az: 19 Sa 56/07, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 3. Juli 2008 - 19 Sa 56/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl