Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (BAG, 2 AZR 791/08)
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin führte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19 Sa 56/07) zum Bundesarbeitsgericht. Das BAG hat die Revision zurückgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt. Eine Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen wurde gemäß § 313a Abs. 1 ZPO unterlassen.
Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG als unbegründet zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz.
Bei Zurückweisung der Revision entscheidet das Gericht zugleich über die Kosten; die unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.
Das Bundesarbeitsgericht kann gemäß § 313a Abs. 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe absehen.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Karlsruhe, 17. August 2007, Az: 1 Ca 470/06, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 3. Juli 2008, Az: 19 Sa 56/07, Urteil
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 3. Juli 2008 - 19 Sa 56/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstlt
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl