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BAG·2 AZR 790/08·23.02.2010

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (2 AZR 790/08)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtProzessrecht (Rechtsmittel)Abgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin legte Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und der Klägerin die Kosten des Rechtszugs auferlegt. Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wurde gemäß § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist vom Bundesarbeitsgericht abzuweisen, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine durchgreifende Rechtsverletzung in der angefochtenen Entscheidung vorliegen.

2

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtszugs zu tragen; das Gericht trifft die Kostenentscheidung im Tenor der Entscheidung.

3

Das Bundesarbeitsgericht kann gemäß § 313a Abs. 1 ZPO in der veröffentlichten Entscheidung von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe absehen.

Relevante Normen
§ 313a Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Karlsruhe, 17. August 2007, Az: 1 Ca 469/06, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 3. Juli 2008, Az: 19 Sa 55/07, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 3. Juli 2008 - 19 Sa 55/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl