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BAG·2 AZR 723/08·23.02.2010

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten (2 AZR 723/08)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtVerfahrensrechtzurückgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin legte Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ein. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision mit Tenor zurück und verhängte die Kosten der Revision der Klägerin. Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wurde gemäß § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Gemäß § 313a Abs. 1 ZPO kann das Gericht von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen, wenn die Entscheidung sich aus dem Tenor erschließt und eine ausführliche Begründung nicht erforderlich ist.

2

Bei Zurückweisung einer Revision trägt regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten des Revisionsverfahrens, sofern das Gericht dies im Tenor anordnet.

3

Die Zurückweisung der Revision durch das Revisionsgericht beendet das Rechtsmittelverfahren insoweit, als dem Revisionsvorbringen kein Erfolg beschieden wird.

Relevante Normen
§ 313a Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Karlsruhe, 23. November 2007, Az: 1 Ca 539/06, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 9. Juli 2008, Az: 13 Sa 5/08, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Juli 2008 - 13 Sa 5/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl