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BAG·2 AZR 40/10·12.08.2010

BAG: Revision des Klägers gegen LAG-Urteil abgewiesen, Kosten auferlegt

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts wurde vom BAG zurückgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Gericht hat gemäß § 313a Abs. 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe abgesehen. Eine weitergehende Begründung des Tenors wurde nicht erteilt.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer LAG als unbegründet abgewiesen; Kläger trägt die Kosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ist abzuweisen, wenn der Revisionsführer nicht substantiiert darlegt, dass die Vorinstanz einen rechtserheblichen Verfahrens- oder Rechtsfehler begangen hat.

2

Das Gericht kann gemäß § 313a Abs. 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen.

3

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind dem unterliegenden Revisionsführer aufzuerlegen.

4

Rechtsrügen in der Revision müssen hinreichend konkretisiert und mit schlüssiger Begründung vorgetragen werden; bloße pauschale Rügen genügen nicht.

Relevante Normen
§ 313a Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Jena, 5. Oktober 2007, Az: 5 Ca 253/07, Urteil

vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 1. April 2009, Az: 4 Sa 75/08, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 1. April 2009 - 4 Sa 75/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Eylert Gallner Berger A. Claes Niebler